1 Vorwort / Einführung

Selbstständig machen, sein eigener Chef sein – davon träumen viele. Doch nicht selten schlittern Existenzgründer schon nach kurzer Zeit in die Insolvenz. Die Gründe für das frühe Scheitern sind dabei fast immer die gleichen, sagen Experten. Laut Statistischem Bundesamt müssen viele Existenzgründer bereits nach wenigen Monaten ihr Gewerbe wieder abmelden. Einfach nicht gut genug vorbereitet, zu faul – und selber schuld?

So einfach ist es nicht.

Dann müssten im Umkehrschluss eine gute Finanzierung und die Bereitschaft, 60 Wochenstunden zu arbeiten, den Gründungserfolg garantieren. Aber: Selbst wenn ein Existenzgründer nach Lehrbuchmeinung alles richtig gemacht hat, bleiben immer noch Restrisiken.

01. Die Geschäftsidee

Strukturiert statt kreativ

Jede Existenzgründung beginnt mit der Herausforderung, die passende und geeignete Geschäftsidee zu finden. Dabei muss die Geschäftsidee nicht besonders neu oder besonders einfallsreich sein. Oftmals kann eine optimierte Kopie eines bestehenden Konzeptes von Vorteil und erfolgversprechend sein. So kann beispielsweise eine Altenpflegerin einen Altenpflegeservice gründen, ohne dafür eine brandneue Geschäftsidee zu kreieren. Denn wenn der Bedarf an einer solchen Dienstleistung gegeben ist, bietet sich ein Geschäftsmodell dieser Art zwangsläufig an.

Ist die Idee bereits im Kopf vorhanden, sollten Sie alles in schriftlicher Form fixieren. So ein Konzept dient in erster Linie Ihnen selbst als Ideen- und auch Informationssammlung und vor allem auch als Arbeitsplan. Zudem zwingt Sie die Aufstellung eines entsprechenden Arbeitsplanes zu einer strukturierten Vorgehensweise und wichtige Informationen geraten nicht in Vergessenheit.

Wir erstellen mit Ihnen einen entsprechenden Arbeitsplan, der alle wichtigen Schritte und den Zeitbedarf enthält. So werden Sie motiviert, wenn Sie Erledigtes abhaken können und sehen, was Sie schon geschafft haben.

02. Vorbereitung und Beratung

Zahlreiche Hilsangebote

Bei einer Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit bieten wir zahlreiche Hilfestellungen an. In dieser Infobroschüre finden Sie zunächst einige Informationen über die Existenzgründung. Des Weiteren bieten wir auch Existenzgründer-Seminare an. Vereinbaren Sie einen Termin mit uns und sprechen Sie mit uns über eine Existenzgründung.

Als Existenzgründer müssen Sie nicht alles wissen. Aber Sie können sich dennoch Fachleute wie uns suchen, die Ihnen helfen. Ein ebenso wichtiger Ansprechpartner ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie. Auf der Internetseite www.existenzgruender.de finden Sie ebenfalls wertvolle Tipps und Hilfestellungen. Nutzen Sie vor der Existenzgründung in jedem Fall die unterschiedlichen Hilfs- und Beratungsangebote, denn nur so hat Ihr Vorhaben Aussicht auf Erfolg.

03. Businessplan erstellen

Schriftliche Darstellung

Ein Businessplan dokumentiert eine Existenzgründung mit ihren Chancen und Risiken. So beschreibt er nicht nur die Geschäftsidee, sondern enthält auch die Analyse des entsprechenden Marktes, den Kapitalbedarf sowie eine Voraussage der zu erwartenden Gewinne. Indes umfasst der Businessplan die Vorhabensbeschreibung, Investitionsplanung, Rentabilitätsvorschau (Gewinn- und Verlustplanung) sowie die Liquiditätsplanung.

Dabei hat der Businessplan vier entscheidende Aufgaben, nämlich die Qualifizierung des Unternehmens, die Überprüfung der Idee, die Planung und die Hilfe zur Finanzierung. Der Lerneffekt ist bei der Erstellung des Businessplans eine essentielle Voraussetzung für den erfolgreichen Start in die Existenzgründung. Des Weiteren ist der Businessplan eine wichtige Argumentationshilfe für die Beantragung von Zuschüssen, Förderungen und Finanzierungen. Von uns erhalten Sie nicht nur hilfreiche Tipps, sondern auch einen Businessplan mit Zahlenteil erstellt.

Die Agentur für Arbeit wird eine fachkundige Stellungnahme zum Businessplan fordern. Diese soll die Tragfähigkeit Ihres Geschäftskonzeptes bestätigen. Eine fachkundige Stellungnahme erhalten Sie von uns gegen eine entsprechende Gebühr.

04. Existenzgründungszuschuss

Finanzspritze für Arbeitslose

Die früheren Regelungen zur Ich-AG wurden mit einem Zwei-Phasen-Modell zur Förderung von Existenzgründungen im Jahr 2006 abgelöst. Empfänger des Arbeitslosengeldes I, die sich selbstständig machen möchten, erhalten den sogenannten Gründungszuschuss zur Förderung.

Fällt die Prüfung durch die Agentur für Arbeit zu Ihren Gunsten aus, erhalten Sie als Gründungszuschuss Ihr monatliches Arbeitslosengeld sowie eine zusätzliche Pauschale in Höhe von 300 Euro pro Monat für insgesamt neun Monate. Nach diesen neun Monaten müssen Sie der Agentur für Arbeit die Tragfähigkeit der Existenzgründung nachweisen. Dabei ist zu beachten, dass in dieser zweiten Phase die Förderungswürdigkeit im Ermessen des Arbeitsvermittlers liegt. Wird diese zweite Phase bewilligt, erhalten Sie für sechs weitere Monate eine Pauschale in Höhe von 300 Euro pro Monat.

Des Weiteren ist zu beachten, dass Sie nur dann einen Anspruch auf den Gründungszuschuss haben, wenn Sie noch mindestens drei Monate Anspruch auf Ihr Arbeitslosengeld haben. Detaillierte Informationen über die Voraussetzungen können wir gerne bei einem persönlichen Termin erörtern.

05. Einstiegsgeld

Starthilfe für Hartz IV-Empfänger

Sollten Sie kein Arbeitslosengeld I, sondern Arbeitslosengeld II (früher Hartz IV) erhalten, dann können Sie das sogenannte Einstiegsgeld bei der Agentur für Arbeit beantragen, wenn Sie sich selbstständig machen möchten.

Nach der Antragsbewilligung erhalten Sie in der Regel für die ersten sechs Monate nach der Gründung einen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent des bisherigen Arbeitslosengeldes II. In einigen Fällen kann das Einstiegsgeld auch für die Dauer von zwei Jahren in Höhe von 100 Prozent gewährt werden. Über die Voraussetzungen und Beantragung des Einstiegsgeldes informieren Sie sich bitte bei Ihrem zuständigen Arbeitsvermittler.

Zur Information sei noch gesagt, dass das Einstiegsgeld eine “Kann-Leistung” der Agentur für Arbeit ist und über die Gewährung des Zuschusses individuell entschieden wird. Hierauf gibt es also keinen verbindlichen Rechtsanspruch. Wir beraten Sie aber gerne und helfen Ihnen bei der Beantragung.

06. Freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige

Falls es schief gehen sollte

Als Existenzgründer haben Sie nach § 28a SGB III “Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag” die Möglichkeit, sich freiwillig gegen Arbeitslosigkeit zu versichern. Dies kann eine geeignete Maßnahme zur Risikoversorgung sein. Bei uns oder auch bei Ihrem zuständigen Arbeitsvermittler können Sie sich ausführlich über die freiwillige Arbeitslosenversicherung informieren.

Ebenso muss der Antrag auf eine freiwillige Weiterversicherung innerhalb der ersten drei Monate der Selbstständigkeit bei der zuständigen Agentur für Arbeit gestellt werden. Des Weiteren müssen Sie mit einer Gewerbeanmeldung oder einer entsprechenden Bescheinigung des Steuerberaters gegenüber der Agentur für Arbeit nachweisen, dass Ihre selbstständige Tätigkeit mindestens 15 Stunden wöchentlich beansprucht.

Der Beitrag für die freiwillige Arbeitslosenversicherung beläuft sich zurzeit auf ungefähr 38 Euro monatlich in den alten Bundesländern und 33 Euro monatlich in den neuen Bundesländern. Ab dem Jahr 2012 sollen diese Beiträge verdoppelt werden. Als Existenzgründer zahlen Sie bis zum Ablauf des ersten Jahres nach Ihrer Existenzgründung nur den halben Beitrag.

07. Finanzierungsmöglichkeiten und Gründercoaching

Fördermittel der KfW-Bank

Für Ihre Existenzgründung stehen Ihnen spezielle Fördermittel von Bund und Ländern zur Verfügung. Die wohl wichtigste Rolle im Rahmen der Förderprogramme spielt die KfW-Mittelstandsbank. Sie ist ein Teil der KfW-Bankengruppe und bietet Förderkredite für Existenzgründer sowie Beratungsförderung an.

Das KfW-Startgeld sowie das ERP-Kapital für Gründung soll Existenzgründern dabei helfen, die Finanzierung ihres Vorhabens zu erleichtern, da sie günstigere Konditionen und bessere Zugangsmöglichkeiten anbieten als die herkömmlichen Kreditinstitute. Für die Beantragung eines solchen Kredites benötigen Sie in jedem Fall einen schlüssigen und einwandfreien Businessplan. Zudem kann ein KfW-Kredit nur über Ihre Hausbank oder eine andere Bank beantragt werden. Die direkte Beantragung über die KfW-Bank ist nicht möglich.

Neben den Finanzierungsmöglichkeiten steht Ihnen zusätzlich eine Beratungsförderung, nämlich das Gründercoaching, zur Verfügung. So können Sie sich von einem qualifizierten Unternehmensberater wie uns betreuen lassen. Die Kosten für diese Betreuung werden dabei anteilig von der KfW übernommen. Detaillierte Informationen über die verschiedenen Kreditmöglichkeiten sowie das Gründercoaching erhalten Sie gerne bei uns in einem persönlichen Gespräch.

08. Rechtsform, Gewerbeanmeldung und Genehmigungen

Festes Gerüst für Ihr Geschäft

Für Ihre Existenzgründung benötigen Sie die richtige Rechtsform. Dabei entscheiden sich die meisten Existenzgründer für eine gewerbliche oder freiberufliche Einzelunternehmung. Zur Wahl stehen auch andere Rechtsformen, wie zum Beispiel die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR), Kommanditgesellschaft (KG), Offene Handelsgesellschaft (OHG), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder die GmbH & Co. KG. Eine detaillierte Auflistung aller Rechtsformen können wir Ihnen gerne bei einem persönlichen Gespräch nennen.

Das Gewerbe müssen Sie beim Gewerbeamt der Gemeinde, dem Landkreis oder dem Bezirk Ihrer Betriebsstätte anmelden. Hierzu benötigen Sie lediglich Ihren Personalausweis. Das entsprechende Formular für die Gewerbeanmeldung erhalten Sie beim zuständigen Gewerbeamt. Freie Berufe, wie zum Beispiel Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, oder ähnliches müssen nicht angemeldet werden.

Des Weiteren ist zu beachten, dass einige Gewerbe, wie beispielsweise das Gaststättengewerbe, genehmigungspflichtig sind. Hierzu können Sie sich beim zuständigen Gewerbeamt informieren. Nach der Gewerbeanmeldung werden in der Regel das Finanzamt, Berufsgenossenschaft, Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer sowie das Handelsregister automatisch informiert.

09. Steuern und Buchführung

Die sogenannte Kleinunternehmerregelung

Bei der Existenzgründung ist vor allem die Frage nach der Umsatzsteuer schwierig. Sollten Sie pro Jahr nicht mehr als 17.500 Euro einnehmen, empfiehlt sich die Kleinunternehmerregelung, bei der Sie von der Umsatzsteuer befreit werden. Diese Befreiung können Sie beim zuständigen Finanzamt beantragen. Entscheiden Sie sich gegen die Kleinunternehmerregelung, müssen Sie die Umsatzsteuer auf Ihren Rechnungen ausweisen. Zudem bekommen Sie vom Finanzamt die Umsatzsteuer zurückerstattet, die Sie an andere Unternehmen mit Rechnung zahlen. Bevor Sie eine diesbezügliche Entscheidung treffen, sollten Sie sich bei uns genau informieren und zusammen mit uns die Vor- und Nachteile abwägen.

Des Weiteren sollten Sie mit uns die Themen Steuern, Buchführung und Jahresabschluss besprechen. Da diese Dinge kompliziert sind und sich die Steuergesetze oft ändern, ist es dringend notwendig, dass Sie sich geeignete Unterstützung wie uns suchen. So ist vor allem das zuvor beschriebene Gründercoaching von der KfW-Bank eine sinnvolle Maßnahme.

10. Versicherungen

Geldverschwendung oder Absicherung?

Gerade als Existenzgründer müssen Sie besonders vorsichtig mit Ihrem Startkapital und den laufenden Kosten umgehen. Ein wichtiger und auch notwendiger Posten sind Versicherungen. Ein nicht ausreichender Versicherungsschutz gefährdet Ihre Existenz. Dagegen kosten überflüssige Versicherungen viel Geld, das Sie besser zum Aufbau Ihrer Existenz gebrauchen können. Da die Angebotspalette sehr vielfältig ist, stellt sich oftmals die Frage, welche Versicherungen denn eigentlich benötigt werden.

Überlegen Sie zunächst, welche Risiken überhaupt versichert werden müssen und welche Risiken Sie gegebenenfalls selbst tragen können. Hierbei sollten Sie die Wahrscheinlichkeit eines Schadens und dessen Ausmaß gut kalkulieren. Dabei sagt eine Faustformel, dass man große Risiken versichert und kleine Risiken selbst tragen kann. Die wichtigsten Versicherungen für Sie als Existenzgründer sind in der Regel die Krankenversicherung, Haftpflichtversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Unfallversicherung, Altersvorsorge, Geschäftsinhaltsversicherung, Betriebsunterbrechungsversicherung und Elektronikversicherung sowie die Rechtsschutzversicherung. Bei Ihren Überlegungen sollten Sie zudem Ihre private Situation mit berücksichtigen.

Wir vermitteln Ihnen gerne bei einem persönlichen Gespräch, einen seriösen und fähigen Berater, der Sie in diesen Fragen unterstützt.